Mietbedingungen

1 Der Mietvertrag kommt mit der Buchung durch den Mieter und der Bestätigung durch den Vermieter (üblicherweise per E-Mail) zustande.

Eine Anzahlung von 20% ist innerhalb von 7 Tagen nach Buchungsbestätigung zu leisten. Der vollständige Reisepreis (einschließlich aller Nebenkosten und einer Kaution von 300 Euro) muss 30 Tage vor Antritt der Reise beim Vermieter eingehen; die Reiseunterlagen werden anschließend verschickt.

Sollte die Anzahlung oder Restzahlung nicht innerhalb der o.g. Fristen auf dem Konto des Vermieters eingehen, so hat der Vermieter das Recht, dieses als Rücktritt durch den Mieter anzusehen; der Mieter schuldet dann entsprechende Rücktrittsgebühren gemäß §3.

2 Besondere Bestimmungen:
Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet. Das Chalet darf nur von der in der Buchung angegebenen Zahl von Mietern belegt werden. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung kann die fristlose Kündigung des Mietobjektes erfolgen. Eine Rückzahlung des Mietpreises erfolgt dann nicht.

3 Rücktritt:
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dabei fallen folgende pauschale Rücktrittsgebühren an:

Rücktritt bis 4 Monate vor Mietbeginn: 20% des Mietpreises;
Rücktritt bis 2 Monate vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises;
Rücktritt bis 1 Monat vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises;
Rücktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn: 75% des Mietpreises;
späterer Rücktritt oder Nichtantritt: 100% des Mietpreises.

Es besteht die Möglichkeit, einen Ersatzmieter zu stellen. Falls das Chalet durch den Mieter oder den Vermieter erneut vermietet wird, werden nur die entstandenen Kosten zzgl. einer Umbuchungspauschale von 50 Euro berechnet.

Der Vermieter kann nur aus besonderen Gründen vom Vertrag zurücktreten, z.B. bei Nichtvermietbarkeit des Chalets durch Gebäudeschäden, Einbruch, o.ä. Der schon gezahlte Mietpreis wird dann zurückerstattet. Weitere Kosten werden nicht übernommen.

4 Versicherungen/Haftung:
Für das Chalet ist eine Gebäude- und Mobiliarversicherung gegen Einbruchdiebstahl und Elementarschäden abgeschlossen. Aufgrund der Versicherungsbedingungen hat der Mieter beim Verlassen das Chalet vollständig verschlossen und verriegelt (Fenster, Türen) zu verlassen. Eventuelle Schäden sind dem Eigentümer umgehend zu melden. Weitere Versicherungen (insbesondere auch für das Reisegepäck der Mieter) bestehen nicht.

Der Mieter nutzt das Chalet auf eigene Gefahr. Er hat das Chalet in einem ordentlichen Zustand zu halten und die Einrichtung sorgfältig zu behandeln. Für Schäden, die während der Mietdauer entstehen, haftet der Mieter in vollem Umfang, soweit sie nicht durch die o.g. Versicherungen abgedeckt sind. Die Haftung des Mieters gilt auch bei Beschädigungen durch Kleinkinder und bei einem Verlust der Chalet-Schlüssel.

Dem Mieter wird empfohlen eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Weiterhin sind eine Auslandskrankenversicherung, eine Absicherung gegen Haftpflichtschäden (einschließlich Miethaftpflicht) und ggf auch für das Reisegepäck sinnvoll.

5 Mängel:
Sollten während der Reise Mängel auftreten, so ist der Vermieter bzw. der vor Ort genannte Ansprechpartner umgehend zu benachrichtigen. Durch den Mieter sind alle Vorkehrungen zu treffen um den Schaden zu vermindern. Der Vermieter wird sich bemühen, umgehend Abhilfe zu schaffen. Eine eventuelle Reisepreisminderung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6 Sonstiges:
Alle Angaben in diesem Informationsblatt und in den Unterlagen des Chalets sind mit größter Sorgfalt erstellt worden. Für eventuelle Änderungen oder Fehler, die nicht seiner Kontrolle unterliegen, haftet der Vermieter nicht. Bitte melden Sie eventuelle Abweichungen an den Vermieter, damit diese umgehend beseitigt werden können.

Gerichtsstand für Mahnverfahren und Klagen ist München, Deutschland.